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Weitere juristische Niederlage der Anti-BDS-Kampagne in München [19.11.2020]

Pressemitteilung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Stadt München am 19. November dazu verpflichtet in ihren Räumen Veranstaltungen zuzulassen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen oder sie unterstützen (BayVGH, 4 B 19.1358).

Die BDS-Kampagne ist eine palästinensisch initierte, internationale Rechtskampagne, die gestützt auf das Völkerrecht und UN-Resolutionen verlangt Israel so lange zu boykottieren und zu sanktionieren, bis es davon ablässt die unbestreitbaren individuellen und kollektiven Rechte der Palästinenser zu verletzen.

Die Stadt München hatte jedoch im Jahr 2017 unter dem Druck und dem Einfluss der Israel-Lobby, basierend auf Fälschungen, Täuschungen und Fikionen behauptet, dass die BDS-Kampagnen antisemitisch sei und ein Verbot gegen die Kampagne verhängt.

Das Gericht urteilte dagegen, dass die Stadt auch unerwünschte Meinungsäußerungen in ihren Räumen zulassen müsse. Das Verbot verstöße gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Das Urteil fügt sich in eine Kette juristischer Niederlagen der israelisch initiierten Anti-BDS-Kampagne. Zuletzt hatte der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof am 11.6.2020 geurteilt, dass die BDS-Kampagne unter dem Schutz von Artikel 10 der europäischen Menchenrechtskonvention stünde.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

 (ts)

Ergänzende Links:
Vorlage für Rat der Stadt München: "Gegen jeden Antisemitismus!" (muc)
Israel-Kritik – Münchner Gericht hält Saalverweigerung für Diskussion über Stadtratsbeschluss für zulässig (nds)
Pressemitteilung des bayerischen Verwaltungsgerichtshof (bvg)

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