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nakba-Ausstellung: Auch Düsseldorf lässt sich von der Israel-Lobby vorführen [26.03.2011]

Düsseldorf zensiert nakba-Ausstellung Die Stadt Düsseldorf hat sich dazu entschlossen, sich der Stadt Freiburg anzuschliessen, um ihren Bürgern nach Freiburger Vorbild den Sack des israelischen Staats-Interesses über den Kopf zu ziehen.
Besonders pikant dabei ist, dass die iraelische Knesset ziemlich genau zum selben Zeitpunkt ein "Gesetz" erliess, das die Erwähnung der nakba in Israel unter bestimmten Umständen unter Strafe stellt.

Während die Freiburger in vorauseilendem Gehorsam schon vor der Eröffnung tätig wurden und dazu die Veranstalter mit Dreck bewarfen, war die Ausstellung (unten) in Düsseldorf immerhin 7 Tage zu sehen, um dann durch die Entscheidung des Sozialdezernenten abgeräumt zu werden.

Auslöser der Zensur war nach Aktenlage ein Herr der jüdischen Gemeinde, für den eigens (!) eine Begehung organisiert wurde. Dieser vermochte es mit einer ebenso simplen wie falschen Behauptung den Sozialdezernenten der Stadt, Hr. Hintzsche, in's Bockshorn zu jagen.

Jener Herr S. stellte fest "dass ... ein entscheidender Fakt in der Ausstellung fehle. Explizit gehe es um die Aussage, dass der junge Staat Israel unmittelbar nach seiner Gründung von den Armeen sechs arabischer Staaten angegriffen worden sei." Der geneigte Leser kann hier feststellen, dass das nicht zutrifft.

Das IPK hat zu diesem Thema hier schon einmal alle notwendige gesagt.

Angefügt sei hier nur, dass die Vorwürfe des Herrn S. in jedem anderen Fall völlig bedeutungslos wären, bzw. es hätten sein müssen.

Es es nämlich nicht Aufgabe einer Behörde, Ausstellungen wegen der Vorurteile, der Dummheit oder den Interessen einzelner Besucher zu schliessen. Auch dann nicht, wenn es sich um Vertreter der jüd. Gemeinde handelt.
Aufgabe der Behörden ist vielmehr dem Recht und den Gesetzen Geltung zu verschaffen. In dieser Hinsicht hatte die Behörde an der Ausstellung jedoch nichts zu beanstanden, weshalb sie mit ihrem ebenso lächerlichen wie feigen Zensurversuch vor dem Verwaltungsgericht scheitern wird.

Das IPK wünscht den Klägern viel Erfolg.

 (ts)

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