Institut für Palästinakunde
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Schreiben an den NRW-Landtag gegen die verfassungswidrige Kriminalisierung der BDS-Kampagne [12.10.2018]

Betreff: DS 17/3577 v. 11.09.2018 - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen

Sehr geehrte Damen und Herren der xxx-Landtagsfraktion,

hiermit möchten wir Sie höflich dazu auffordern, am kommenden Donnerstag gegen den Antrag "In Nordrhein-Westfalen ist kein Platz für die antisemitische BDS-Bewegung" (Drucksache 17/3577) zu stimmen, der die als "BDS-Kampagne" bekannt gewordene palästinensische Menschen- und Bürgerrechts-Kampagne ohne tragfähige Beweise und ohne Anhörung der Betreffenden als antisemitisch verleumdet und ohne legale Grundlage dazu auffordert, ihre Aktivisten in NRW mit allen administrativen Mitteln zu behindern. Eine Form illegaler Zensur, die nicht nur Palästinenser sondern auch Juden aus Deutschland und Israel treffen würde.

Wir fordern alle im Landtag vertretenen Abgeordneten und Fraktionen, die für gewöhnlich liberale und rechtsstaatliche Positionen vertreten dazu auf, den Antrag aus den genannten Gründen, sowie aus grundsätzlichen Erwägungen - vor allem im Hinblick auf das Völkerrecht, die Bundes- und die Landesverfassung -  abzulehnen.


Zur Begründung

1. Nahezu die Hälfte der Menschen (5.8 Mio.), die in dem von Israel kontrollierten Territorium leben, sind Palästinenser. Drei Vierteln dieser Menschen verweigert Israel die elementarsten Bürger- und Menschenrechte.
Um diesen Zustand aufrecht zu erhalten, herrscht Israel seit vielen Jahrzehnten mit barbarischer Gewalt über die Mehrheit der Palästinenser in Gaza, im Westjordanland und in Ostjerusalem. Kollektivstrafen, Freiheitsberaubung, Hauszerstörungen, Vertreibung sowie der Raub von Hab und Gut der Palästinenser sind dort völlig alltäglich. Auch das Viertel der Palästinenser mit israelischen Pässen, hat der israelische Staat unlängst mit einer Grundgesetzänderung zu Bürgern zweiter Klasse erklärt.
Demzufolge kann Israel weder als jüdisch noch als demokratisch bezeichnet werden.

2. Diese illegitime Gewalt sollte den Landtag davon abhalten, die in NRW lebenden Juden mit dem jüdischen Staat zu identifizieren oder zu verwechseln.
Der Landtag sollte sich dazu ein Beispiel an der BDS-Kampagne nehmen, die genau zwischen Juden und jüdischem Staat differenziert - und nur deswegen auch von Juden unterstützt wird.
Diese Gewalt sollte den Landtag auch davon abhalten, sich als verlängerter Arm Israels zu betätigen, um eine ebenso legale wie legitime Kampagne zu verleumden, die sich Israels illegitimer Gewaltherrschaft über die Palästinenser vollkommen gewaltfrei entgegenstellt.

3. Die im Antrag angeführten Beweise für den Antisemitismus der BDS-Kampagne sind schlicht und einfach falsch.
Die 'Don't buy'-Kampagne steht nicht in der Tradition des NS-Regimes, sondern in jener der Anti-Apartheid-Bewegung gegen Südafrika. Und bei dem als „Schande“ bezeichneten Protest - an dem auch zwei jüdische Israelis beteiligt waren – richtete sich dieser explizit gegen eine israelische Abgeordnete und nicht gegen die sie begleitende Holocaust-Überlebende.

Die BDS-Kampagne verlangt ausschliesslich, dass Israel die seit über einem halben Jahrhundert in seiner Gewalt befindlichen Palästinenser seinen jüdischen Bürgern rechtlich und politisch gleichstellt und dass Israel den vertriebenen Palästinensern das Recht auf Rückkehr oder Kompensation einräumt, so wie Israel heute allen Juden der Welt ein Recht auf Rückkehr einräumt.
Vor allem die erste Forderung ist die Basis aller westlichen Demokratien. Wenn die Forderungen der BDS-Kampagne "antisemitisch" sind, dann ist es auch unsere Verfassung.

4. Das vom Antrag postulierte "Existenzrecht Israels" stellt eine grobe Irreführung dar. Denn es handelt sich dabei nicht um einen völkerrechtlichen Begriff, sondern um eine Wertung israelischer Politik, die sich als Recht ausgibt. Als Recht kann es vom NRW-Landtag daher nicht "verteidigt" werden - und als Wertung wird es von der BDS-Kampagne völlig zurecht zurückwiesen.
Israels Existenz, die Juden privilegiert und Palästinenser diskriminiert, basiert nicht auf dem Recht, sondern auf Gewalt. Praktisch legitimiert die Forderung nach „Israels Existenzrecht“ die Zerstörung der Existenz der Palästinenser in deren eigenen Heimat.

5. Den seit Jahrzehnten unter Israels diskriminierendem Gewaltregime lebenden Palästinensern zu befehlen, sich nicht einmal gewaltlos gegen ihre Unterdrückung zu wehren, sondern auf die Ankunft eines eigenen Staates von Gnaden Israels zu warten; ihnen zu verwehren, in dem sie beherrschenden Staat für ihre volle politische und rechtliche Gleichstellung zu kämpfen, ist zynisch und anmaßend. Vor allem wenn man bedenkt, dass es nicht Palästinenser sondern Deutsche waren, die den Juden alle Rechte absprachen, sie zu Untermenschen erklärten, um sie in die Emigration zu zwingen oder zu vernichten.

6. Der NRW-Landtag hat weder den Auftrag, das Mandat oder die Kompetenz um in Deutschland Denk- und Diskussionsverbote für den Nahostkonflikt zu verkünden oder durchzusetzen. Die Landesverfassung sieht zu diesem Zweck auch keine "Staatsraison" vor, ein Relikt aus dem vordemokratischen Zeitalter. Die Forderung nach der Zensur der BDS-Kampagne - durch ihre Verbannung aus dem öffentlichen Raum - wäre schlicht ein illegaler und antidemokratischer Akt der Zensur, den alle Liberalen und Demokraten im NRW-Landtag zurückweisen müssen.

Wenn Sie sich selber eine Meinung zu dem Thema BDS bilden möchen, können Sie sich der folgenden Links für den Einstieg bedienen:

BDS: Was will BDS? (bnc) / BDS: Frequently asked questions (bnc) / BDS: how a controversial non-violent movement has transformed the Israeli-Palestinian debate (guardian) / Reflektionen des jüdischen Regisseurs Udi Aloni zu BDS (berliner zeitung) / Der Aktivist - Interview mit Roger Waters (süddeutsche)


Exkurs: BDS-Kampagne und Antisemitismus

Der auf der Verwechslung von Juden und jüdischem Staat basierende Vorwurf des Antisemitismus gegen die im Jahr 2005 von der palästinensischen Zivilgesellschaft initiierte BDS-Kampagne entbehrt jedweder sachlichen Grundlage. Der Vorwurf ist vielmehr Teil von Israels erprobter Ablenkstrategie, um sowohl seine Gegner, seine Kritiker als auch noch seine Opfer zu Antisemiten zu erklären, um sich so moralisch und politisch zu imprägnieren. Wäre Israel tatsächlich eine liberale Demokratie und ein Rechtsstaat, müsste es die BDS-Kampagne nicht fürchten.

1. Die BDS-Kampagne richtet sich nicht gegen Juden
Das beweist der Umstand, dass sich die Kampagne aktiv um jüdische Mitstreiter bemüht - und dass sich national und international auch Juden und Jüdinnen sowie jüdische Organisationen an ihr beteiligen. Stellvertretend genannt seien hier nur der israelische Filmregisseur Udi Aloni, dessen Stellungnahme zur Anti-BDS-Kampagne Sie hier nachlesen können, sowie die in Berlin ansässige Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost e.V..

2. Die Forderungen der BDS-Kampagne sind nicht spezifisch antijüdisch
Die Forderungen stützen sich ganz ausschließlich auf die allgemein gültigen Menschenrechte, auf das Völkerrecht und auf die einschlägigen, von Israel akzeptierten UN-Resolutionen. Der entscheidende Punkt ist, dass die BDS-Kampagne Israel auch dann dazu auffordern würde die unter seiner Herrschaft lebenden 5.8 Millionen Palästinenser seinen jüdischen Bürgern rechtlich und politisch gleichzustellen - sowie das Recht auf Rückkehr der vertriebenen Palästinenser anzuerkennen - wenn sich Israel nicht als jüdischer, sondern als hinduistischer oder buddhistischer Staat definierte.

3. Die BDS-Kampagne ruft nicht grundlos zum Boykott auf
Die BDS-Kampagne ruft weder grund- noch bedingungslos zur Isolation, zum wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Boykott Israels auf. Der Grund sind vielmehr extrem schwerwiegende, seit Jahrzehnten andauernde Verstöße gegen die elementarsten Menschen- und Bürgerrechte von Millionen von Palästinensern, die von angesehenen Organisatonen wie 'amnesty international', 'human rights watch', diversen UN-Organisationen, ACRI, Adalah, 'breaking the silence', btselem, 'machsom watch' etc. seit Jahren dokumentiert werden. Die Forderungen sind auch nicht bedingungslos. Denn alle Massahmen enden genau an dem Tag, an dem Israel die selbstverständlichen Forderungen der BDS-Kampagne nach der Respektierung Bürger- und Menschenrechte der Palästinenser erfüllt.

4. Die BDS-Kampagne steht nicht in der Tradition des NS-Boykotts
Das Ziel der Kampagne besteht nicht darin ein Verbrechen zu begehen, sondern darin ein Verbrechen aufzuhalten. Und sie wendet sich auch nicht gegen schutzlose jüdische Individuen, sondern gegen einen schwer bewaffneten und gewaltbereiten Staat, der einfach behauptet jüdisch zu sein.
Wenn „DON’T BUY“-Schilder auf israelischen Produkte geklebt werden, dann nicht um Juden zu ruinieren, sondern weil der Verdacht besteht, dass sie in illegalen jüdischen Siedlungen produziert wurden. Produziert auf dem Land und mit Ressourcen, die den Palästinensern geraubt wurden. Produziert durch die Ausbeutung der ökonomischen Zwangslage der Palästinenser, nachdem die palästinensische Wirtschaft von Israel gezielt ruiniert wurde.
Solche Schilder wären gar nicht nötig, wenn die Behörden in NRW - so wie von der EU gefordert - ihrer Pflicht nachkämen sicher zu stellen, dass als "Made in Israel" gekennzeichnete Waren tatsächlich legal in Israel produziert wurden.

5. Der Umgang der BDS-Kampagne mit Antisemiten
Obgleich es eine zentrale Anlaufstelle der BDS-Kampagne in Palästina gibt, das BDS-National Council in Ramallah, ist die BDS-Kampagne eine internationale, dezentrale Kampagne, die fast ausschliesslich von Freiwilligen getragen wird. D.h., prinzipiell kann sich jedermann als BDS-Aktivist bezeichnen und Dinge tun, die im Widerspruch zum Programm der BDS-Kampagne stehen, das Antisemitismus entschieden ablehnt. Für die Beurteilung der BDS-Kampagne kommt es demnach nicht auf den Einzelfall an, sondern darauf, wie die BDS-Kampagne mit solchen Aktivisten umgeht. Und hier ist festzustellen, dass die Kampagne solche Aktivisten in der Vergangenheit immer zuverlässig ausgeschlossen hat.

In dem Fall, auf den sich der Antrag bezieht, haben drei Palästina-Aktivisten - darunter zwei jüdische Israelis - lautstark gegen eine Veranstaltung protestiert, bei der eine israelische Knesset-Abgeordnete auftrat, die von einer Holocaust-Überlebenden begleitet wurde. Der Protest richtete sich nicht gegen die Holocaust-Überlebende, die auch nicht auf der Veranstaltung sprach, sondern allein gegen die Repräsentantin Israels. Wie auch immer man zu solchen Auftritten steht, der Protest gegen einen Vertreter des israelischen Staats ist nicht per se antisemitisch.
Nicht die Proteste sind eine Schande, sondern die Instrumentalisierung des Holocausts für die Unterdrückung der Palästinenser.

 (ts)

Ergänzende Links:
BDS: Was will BDS? (bnc)
BDS: Frequently asked questions (bnc)
BDS: how a controversial non-violent movement has transformed the Israeli-Palestinian debate (guardian)

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