Institut für Palästinakunde
e.V.
Institut für Palästinakunde

Eine liberale westliche Demokratie hat es nicht nötig nach der Zensur zu rufen, um eine zivilgesellschaftliche Kampagne zu zensieren, die sie dazu auffordert, das internationale Recht sowie die Bürger- und Menschenrechte ihrer Bewohner zu respektieren.

Liberale Demokraten müssten solch ein rechtswidriges Anliegen ohne zu zögern zurückweisen. (ipk, 2019)


Institut für Palästinakunde e.V.
Weißenburgstraße 11
DE 53175 Bonn
Tel.: 0049 228 18038637
ipk@ipk-bonn.de

Bonn, den 9. Mai 2019



    Betreff:  Stellungnahme zur Zensur der BDS-Kampagne in Bonn


        Kopie an den Oberbürgermeister der Stadt Bonn


Sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder der Stadt Bonn,

zwei kürzliche Treffen mit Vertretern verschiedener Ratsfraktionen lassen es uns angeraten erscheinen, eine kurze Erklärung zur Tätigkeit des "Institut für Palästinakunde e.V." (IPK) und zur BDS-Kampagnea abzugeben.

Wie Sie der Satzungb des IPK aus dem Jahr 2006 entnehmen können, besteht unsere Aufgabe darin, die Öffentlichkeit über das Thema Israel/Palästina aufzuklären. Dazu gehören u.a. Vorträgec und Kulturveranstaltungen, die in der Vergangenheit dankenswerterweise auch von der Stadt Bonn gefördertd wurden, wofür wir uns hier noch einmal bedanken möchten.

Die Aufklärung über die BDS-Kampagne, die aktuell bedeutendste Rechtskampagne der palästinensischen Zivilgesellschaft zum Schutze des Existenzrechts der Palästinenser, ist nur ein Punkt unserer Arbeit. Diese Kampagne folgt den Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 1, 3, 5 und 25f), denen des Völkerrechts und dem legalen Rahmen der in Bonn mit mehreren Organisationen vertretenen UNg. Sie ist daher nicht nurh nach dem Dafürhalten des IPK vollkommen legitim.

Die BDS-Kampagne wird weltweit von jüdischen Organisationeni unterstützt, die darin ihrerseits von prominenten jüdischen Akademikern aus den USA, Israel und Deutschland unterstütztj werden. Allein diese Tatsache zeigt die ganze Absurdität der Antisemitismus-Vorwürfe, die permanent von israelischer Seite erhoben werden.

Das IPK kooperiert mit jüdischenk Organisationen in Deutschland und Israel. Es lädt auch regelmäßig jüdische Referenten ein. Daher begrüßen wir alle Beschlüsse, die sich tatsächlich gegen alle Formen des Rassismus inklusive des Antisemitismus im kommunalen Raum der Stadt Bonn wenden.

Von Beschlüssen, wie dem des NRW-Landtagsl, der BDS fälschlich als antisemitisch einstuft, müssen wir jedoch dringend abraten, so wie auch unsere jüdischen Kooperations-Partnerm.

Beschlüsse zum Verbot der BDS-Kampagne, die sich nicht auf unzweideutige Fakten, nachvollziehbare Behauptungen oder geltendes Rechtn stützen, werden vor den Verwaltungsgerichteno keinen Bestand haben. Und das gilt selbstverständlich auch für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen über die Zuteilung öffentlicher Mittel und Ressourcen an die Bürger der Stadt Bonn oder deren zivilgesellschaftliche Organisationen.

Wir hoffen, hiermitp zu Ihrer Entscheidungsfindung beitragen zu können.


Mit freundlichen Grüßen
Thomas Siemon

Stv. Vorsitzender
Institut für Palästinakunde e.V., Bonn
53175 Weißenburgstraße 11
www.ipk-bonn.de



a Der BDS-Aufruf (deutsch) (2005). (Da die BDS-Kampagne eine Rechtskampagne ist, bezeichnet das 'besetzte Gebiet' nach allg. völkerrechtlicher Anschauung das nach 1967 besetzte Gebiet.): Link

b Satzung des "Instituts für Palästinakunde e.V." (2006): Link

c Veranstaltungen des 'Cafe Palestine Bonn' (2012 - 2019): Link

d Von der Stadt mit geförderte Theater-Aufführung: "Die Gaza-Monologe - Den Kindern Gazas eine Stimme geben"
Auftritt des 'Ashtar-Theatre' aus Ramallah im Rheinischen LandesMuseum (2014): Link

e Bericht des UN-Sonderberichterstatters S. Michael Lynk über die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten: Link

f Artikel 25 (GG): Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.: Link

g Das in UN-Resolution 194 enthaltene "Rückkehrrecht" der Palästinenser wurde von Israel akzeptiert. Da es ein Besitzrecht ist, ist es natürlich vererbar. (Zwischenzeitlich stellen die Palästinenser rund die Hälfte der Bevölkerung in dem heute von Israel beherrschten Gebiet. Rund drei Viertel von ihnen sind mehr oder weniger rechtlos.): Link

h "The EU stands firm in protecting freedom of expression and freedom of association in line with the Charter of Fundamental Rights of the European Union, which is applicable on EU Member States’ territory, including with regard to BDS actions carried out on this territory." (Federica Mogherini, EU High Representative for Foreign Affairs, 2016): Link

i First-ever: 40+ Jewish groups worldwide oppose equating antisemitism with criticism of Israel: Link

j Von mehr als einhundert, teils prominenten jüdischen Akademikern unterzeichneter Aufruf: "Aufruf an Individuen und Institutionen in Deutschland, der Gleichsetzung von Kritik am Staat Israel und Antisemitismus ein Ende zu setzen": Link
Es existieren mindestens zwei weitere öffentliche Erklärungen vergleichbarer Art.

k Ehrenmitgliedschaft bei 'Women for human rights and against the occupation': Link;
Kooperation mit "Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost e.V.": Link

l IPK-Schreiben an den NRW-Landtag gegen die verfassungswidrige Zensur der BDS-Kampagne (2018): Link;
Bis dato unbeantwortetes Auskunftsersuchen zur Rechtsgrundlage des Anti-Beschlusses an den NRW-Landtag (2018): Link

m Schreiben der 'Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten e.V.' an den Bonner Stadtrat (2019): Link

n Selbst das des Antisemitismus vollkommen unverdächtige wikipedia stellt fest: "Das Existenzrecht Israels bezeichnet den im Völkerrecht verankerten Anspruch Israels auf … den alle 193 von den Vereinten Nationen (UNO) als Völkerrechtssubjekte anerkannte Staaten haben.". Dieses Recht wird von der BDS-Kampagne anerkannt. Das gilt nicht für darüber hinausgehende vermeintliche Rechte - wie das Recht auf eine jüdische Mehrheit oder die unlegitimierte Herrschaft über die Palästinenser.: Link (Stand 9.5.2019)

o Stadt Oldenburg gegen 'BDS-Oldenburg': Beschluss des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (10 ME 48t19, 3 B 709t19), 2019: Link

p Die Stadt Oldenburg verzichtete im März diesen Jahres auf die Zensur der BDS-Kampagne: "Die Stadtverwaltung hatte eine Vorlage erstellt, die die israel-kritische Kampagne BDS („Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“) als antisemitisch deklariert und Veranstaltungen in städtischen Räumen verbietet. … Der Änderungsantrag der CDU verurteilt Antisemitismus, verzichtet aber darauf, die umstrittene BDS explizit als antisemitisch einzustufen. „Unser Antrag ist weitgehender: Allen Personen und Gruppierungen, die sich antisemitisch äußern, soll der Zugang zu städtischen Räumen verwehrt werden“, erläutert Fraktionschef Olaf Klaukien." (NWZ Online, 25.3.2019): Link